Pickerl Überprüfung in Klagenfurt (§57a, bis 2800kg)
Die Pickerl-Überprüfung nach § 57a des Kraftfahrgesetzes ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges.
Verpassen Sie die Frist der vorgeschriebenen Begutachtung stellst das nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sondern es können erhebliche Mehrkosten für Sie entstehen.
Die Begutachtung durch unsere Fachwerkstätte im Zentrum von Klagenfurt spart Geld und Zeit.
Geprüft werden:
Der Prüfumfang der § 57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.
Bremsanlage und Lenkung
Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
Umweltverträglichkeit
Fahrgestell und Karosserie
elektrische Systeme
vorgeschriebene Ausstattung